EnEfg: Gesetz erneuert

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfg) ist am 18. November 2023 in Kraft getreten.

 

Neben Energieeffizienzzielen und Einsparverpflichtungen für Bund, Länder und öffentliche Stellen enthält das EnEfG Anforderungen an Unternehmen:

Öffentliche Stellen mit einem Endenergieverbrauch von > 3 GWh/a werden zum Aufbau eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS verpflichtet. Öffentliche Stellen müssen zudem 2% ihres Endenergieverbrauchs jährlich reduzieren.

Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh

  • müssen Abwärmequellen identifizieren und Abwärme ggf. technisch nutzbar machen.
  • müssen Maßnahmenpläne zur Steigerung der Energieeffizienz vorweisen.

Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh

  • müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen (ISO 50001 oder EMAS).

Betreiber von Rechenzentren müssen Energieeffizienzanforderungen erfüllen und ggf. ein Energie-/Umweltmanagementsystem einführen.

Der Zeitplan zur Umsetzung ist knapp: bis zum 18. Juli 2025 müssen die Systeme implementiert sein.

Große Unternehmen („Nicht-KMUs“) müssen bisher noch alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Zur Definition eines Nicht-KMU gilt:

  • wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder
  • wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat

Dabei wird diese Regelung derzeit von der Bundesregierung überarbeitet: zukünftig werden wohl nur Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh Energieauditpflichtig; wann diese Änderung greift, ist aber noch nicht absehbar.

Wir begleiten seit 25 Jahren Unternehmen im privatwirtschaftlichen und öffentlichen Bereich bei der Implementierung von Energie- und Umweltmanagementsystemen. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie diese Verpflichtungen in Ihrem Betrieb angehen, sprechen Sie uns gerne an.

Ansprechpartner
Lukas Lardinoix
Lardinoix@einsfuenf.de

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