Bund aktualisiert Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft.
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wurde zum 15.02.2024 novelliert. Die Novellierung beinhaltet bessere Bedingungen für KMU, Fokus auf Klimaschutz und Abwärmenutzung. Das Transformationskonzept heißt nun „Transformationsplan“ und ist nicht mehr an die die Erstellung eines Einsparkonzepts für eine ausgewählte Maßnahme geknüpft. Das erleichtert die Inanspruchnahme der Förderung erheblich. Details sind auf der BAFA-Seite zu finden.
Das novellierte Förderprogramm ist gerade im Hinblick auf Verpflichtungen aus dem Energieeffizienzgesetz zu begrüßen. Aber auch für Unternehmen, die nicht unter das Gesetz fallen, sind die Anreize damit größer, in Klimaschutz zu investieren.
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Die Energieberatungsprogramme werden fortgesetzt. Es gibt aktuell weder einen Förderstopp, noch werden die Energieberatungsprogramme ausgesetzt. Die notwendigen Mittel werden lediglich zeitlich gestaffelt an das BAFA zugewiesen. Das BAFA nimmt weiterhin Anträge für die Beratungsförderung entgegen. Jedoch kommt es aktuell zu Verzögerungen bei Bewilligungen und Auszahlungen der Fördermittel an die Fördermittelempfänger.
Abb. : Gustavo Fring (Pexels): Manner-stehen-innovation (Quelle: https://www.pexels.com/de-de/foto/arbeiten-manner-stehen-innovation-4254157/)
Ansprechpartner
Lukas Lardinoix
Lardinoix@einsfuenf.de
Mehr Infos
bafa.de
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