Plattform für Abwärme

Unternehmen müssen gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 13.11.2023 ihre im Betrieb entstehende Abwärme ab einem Verbrauch von 2,5 GWh melden.

Diese Meldepflicht erfolgt über eine Plattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Plattform bietet eine Übersicht über gewerbliche Abwärmepotentiale. Die folgenden Angaben sind gemäß EnEfG erforderlich:

  1. Name des Unternehmens
  2. Adresse der Standorte, an denen Abwärme entsteht
  3. Jährliche Wärmemenge und maximale thermische Leistung
  4. Zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen im Jahresverlauf
  5. Regelungsmöglichkeiten von Temperatur, Druck und Einspeisung
  6. Durchschnittliches Temperaturniveau in Grad Celsius

Die erste Meldung der Abwärme ist auf wesentliche und geführte Abwärmepotentiale begrenzt. Die Frist für die Erstmeldung wurde auf den 1. Januar 2025 verschoben. Abwärme ist Wärme, die als ungewolltes Nebenprodukt eines Prozesses oder einer Anlage entsteht. Sie gilt als geführt, wenn sie in einem separaten Medium geleitet wird. Unwesentliche Abwärmequellen sind jene, die für Dritte nicht wirtschaftlich nutzbar sind. Aktuell wird noch diskutiert, ab wann eine Abwärmequelle nicht gemeldet werden muss. Bagatellgrenzen dazu sollen erstellt werden, um die Kriterien zu definieren.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Identifizierung und Auflistung Ihrer Abwärmequellen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

Abb. : Werner Weisser (Pixabay): Heating (Quelle: https://pixabay.com/de/photos/heizung-thermostat-temperaturanzeige-463904/)

Ansprechpartner
Lukas Lardinoix
Lardinoix@einsfuenf.de

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