CSRD-Gap-Analyse

CSRD, ESRS, Doppelte Wesentlichkeit, Lieferkettenrisiko, Biodiversität, Gender Pay Gap, Net Zero – wie gut kennen Sie sich aus mit Nachhaltigkeitsthemen in Ihrem Unternehmen? 

Machen Sie mit uns eine Standortbestimmung und entwickeln Sie Ihre individuelle Roadmap: zur CSRD-konformen Berichterstattung und zu mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen. 

Wir bieten Ihnen eine individuelle CSRD-GAP-ANALYSE. Diese beleuchtet die wesentlichen Anforderungen an ein Nachhaltigkeitsmanagement. Sie beruht auf den Standards Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK), EMASplus und European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Ziel ist es, den aktuellen Status Quo der Unternehmensprozesse hinsichtlich der Anforderungen abzugleichen, um den Reifegrad des Nachhaltigkeitsmanagements und offene Lücken zu ermitteln. 

Als Ergebnis erhalten Sie von uns nicht nur eine Auswertung anhand unserer Fragen und Ihrer Antworten. Wir geben Ihnen darüber hinaus konkrete AKTIONSPUNKTE an die Hand – also was Sie als Nächstes tun müssen, um die CSRD in Ihrem Unternehmen vollumfänglich umzusetzen. 

Mit diesen Erkenntnissen gewappnet, können Sie Ihr Nachhaltigkeitsprojekt aufsetzen und kommen so zielgerichtet und pragmatisch zu einer prüfungssicheren CSRD-Berichterstattung. 

Wie nachhaltig ist mein Unternehmen aufgestellt? 

Jobticket, Gleitzeit und der Kicker im Pausenraum – reicht das, um „nachhaltig“ zu sein? Wir machen mit Ihnen den CheckN im Hinblick auf Ihre Nachhaltigkeitsperformance. Der CheckN ist ein Nachhaltigkeitskompass, der auf Grundlage der SDGs (Sustainable Development Goals, globale, von der UN festgelegte Nachhaltigkeitsziele) den Stand der betrieblichen Nachhaltigkeit anhand der 17 Ziele bewertet – aus betrieblicher Sicht und aus Sicht wichtiger Anspruchsgruppen. 

In einem Workshop prüfen und bewerten wir in Ihrem Unternehmen die Relevanz der 17 SDGs und ihren Umsetzungsstand im Betrieb. Welche SDGs sind wichtig? Was sagen Ihre Kunden? Wie werden die Entwicklungen in den kommenden Jahren sein? Welche guten Ansätze gibt es in Ihrem Unternehmen schon? Wo liegt Verbesserungspotenzial? 

Sie erhalten neben einem Beratungsbericht auch eine Bewertungsmatrix mit allen 17 SDGs inkl. Handlungsempfehlungen. Für Ihre Kundenanfragen stellen wir Ihnen ein Beratungszertifikat aus. Für Ihre interne Kommunikation erhalten Sie zudem ein Set aus 17 SDG-Pappwürfeln. 


Packen wir es an – gemeinsam! 

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Unterfangen – von den ersten Schritten über die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie bis zur Umsetzung von Maßnahmen. Wir sind DNK-Schulungspartnerin. 

Ihre Ansprechpartnerin:
Nadine Hohenberg
hohenberg@einsfuenf.de

Was ist die CSRD?

Die CSRD ist eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union (EU), die seit dem 5. Januar 2023 in Kraft ist und von EU-Unternehmen  verlangt, über die Auswirkungen ihrer Geschäftsaktivitäten und Initiativen im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu berichten.  

Die Richtlinie legt fest, welche Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und wie diese Berichterstattung gestaltet werden soll. Zusätzlich zur Richtlinie selbst sind auch detaillierte Vorgaben für die Inhalte der Berichterstattung entwickelt worden. Diese werden in den sogenannten „European Sustainability Reporting Standards (ESRS)“ beschrieben. 

Wen betrifft die CSRD?

Alle Unternehmen - einschließlich qualifizierter EU-Tochtergesellschaften von Nicht-EU-Unternehmen - die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen: 

  • Bilanzsumme: mind. 25 Mio. € 
  • Nettoumsatzerlöse: mind. 50 Mio. € 
  • Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250 

Sowie alle an der Börse gelisteten Unternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene (Rück-)Versicherungsunternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen. 

Ab wann gelten die Berichtspflichten?

Die allermeisten Unternehmen, die neu von der Berichtspflicht betroffen sind, müssen ab 2026 über das Geschäftsjahr 2025 berichten. Es empfiehlt sich daher, die Grundlagen zur Berichterstattung, also z.B. Prozesse zur Datenerfassung, bereits in 2024 aufzusetzen. 

Welche Daten müssen berichtet werden?

Die EU hat eine lange Liste mit über 1.000 Datenpunkten (!) veröffentlicht. Jedoch müssen nicht alle diese Daten von jedem Unternehmen berichtet werden, sondern nur die zu „wesentlichen Aspekten“. 

Was sind wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte?

Zentraler Baustein der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Wesentlichkeitsanalyse. Mittels dieser können sowohl Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Menschen und Umwelt als auch Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen erkannt und priorisiert werden.

Zu diesen Aspekten muss dann – anhand von Daten, aber auch qualitativ - berichtet werden. Unternehmen müssen darüber hinaus Ihren Prozess zur Identifizierung und Minderung der sozialen und ökologischen Auswirkungen in ihren Wertschöpfungsketten und Lieferketten offenlegen. 

Wie muss berichtet werden?

Alle Offenlegungen im Rahmen der CRSD müssen öffentlich zugänglich sein (im Konzernlagebericht), und die CSRD schreibt vor, dass alle Offenlegungen von Dritten auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden (durch Wirtschaftsprüfer). 

Warum sollte ich mich mit der CSRD überhaupt beschäftigen?

Ziel der CSRD ist es, Transparenz zu schaffen, die es Investoren, Analysten, Verbrauchern und anderen Stakeholdern ermöglicht, die Nachhaltigkeitsleistung von EU-Unternehmen sowie die damit verbundenen geschäftlichen Auswirkungen und Risiken besser zu bewerten.  

Aus unserer Sicht bietet die Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsaspekten – auch abseits der CSRD-Pflichten – vielfältige Vorteile: 

  • Mehr Transparenz: Datenanalyse erhöht die Steuerungsmöglichkeiten und das Optimierungspotenzial. Das steigert die Resilienz in der Wertschöpfungskette. 
  • Image: Ein verbessertes Nachhaltigkeitsranking kann unter Umständen den Zugang zu neuem Finanzkapital und neuen Kunden erleichtern. 
  • Risikomanagement: Eine detaillierte Einsicht in die operative Nachhaltigkeitsperformance trägt zu höherer Agilität und verbesserter Reaktionsfähigkeit bei. So können Unternehmen ökologische, soziale und finanzielle Risiken gezielt reduzieren. 
  • Optimierte Abläufe: Die erhobenen Daten sowie ein kontinuierliches Nachhaltigkeitsmanagement bilden die Grundlage, um Gescchäftsprozesse effizienter zu gestalten. 
  • Steigerung der Glaubwürdigkeit: Die erhöhte Unternehmenstransparenz über Nachhaltigkeitsleistungen und -maßnahmen kann zu einem Reputationsgewinn und damit zur Stärkung des Vertrauens bei Investoren und Stakeholdern beitragen. 
  • Identifizierung von Chancen: Eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette schärft den Blick für Innovationen. Das führt zu einer Sicherung der Zukunftsfähigkeit. 
  • Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil bei der Suche nach Talenten – gerade junge Menschen legen Wert auf einen nachhaltigen Arbeitgeber. 
Was sind die Herausforderungen dabei?

Das Erstellen eines Berichts nach der neuen Richtlinie erfordert Expertise, Zeit und personelle Ressourcen, die möglicherweise nicht immer sofort verfügbar sind. Nachhaltigkeitsziele fest in die Geschäftsstrategie zu integrieren, gewinnt für die zukünftige Unternehmensentwicklung immer mehr an Bedeutung und erfordert eine ganzheitliche Ausrichtung der gesamten Prozesse entlang der Wertschöpfungskette. 

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